Kurzantwort: Eine reine Sexual-, Paar- oder Lebensberatung ist in Deutschland normalerweise keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Eine ambulante Psychotherapie kann jedoch übernommen werden, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und die Behandlung nach der Psychotherapie-Richtlinie durch eine zugelassene Therapeutin oder einen zugelassenen Therapeuten erfolgt.
Beratung oder Psychotherapie?
Der Begriff „Sexualtherapie“ ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Kassenpsychotherapie. Geht es ausschließlich um Kommunikation, unterschiedliche sexuelle Wünsche oder allgemeine Paarprobleme, handelt es sich häufig um Selbstzahler-Beratung. Besteht dagegen beispielsweise eine diagnostizierte Angststörung, Depression oder andere psychische Erkrankung, kann Sexualität Teil einer anerkannten psychotherapeutischen Behandlung sein.
Welche Voraussetzungen gelten bei der GKV?
- Es muss eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung festgestellt werden.
- Die Behandlung erfolgt mit einem anerkannten Verfahren nach der Psychotherapie-Richtlinie.
- Die Praxis benötigt in der Regel eine Kassenzulassung.
- Die formalen Schritte und gegebenenfalls erforderlichen Anträge müssen eingehalten werden.
Der erste Schritt: psychotherapeutische Sprechstunde
In einer psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Hilfe sinnvoll ist. Probesitzungen ermöglichen anschließend zu prüfen, ob Behandlung und therapeutische Zusammenarbeit passen. Fragen Sie die Praxis ausdrücklich, ob sie gesetzlich Versicherte behandelt.
Was ist bei Erektionsproblemen wichtig?
Erektionsprobleme können psychische, partnerschaftliche und körperliche Ursachen haben. Deshalb ist häufig zunächst eine hausärztliche oder urologische Abklärung sinnvoll. Medizinische Untersuchungen und die Behandlung körperlicher Erkrankungen werden nach den üblichen Kassenregeln beurteilt; sie sind nicht dasselbe wie eine private Sexualberatung.
Private Krankenversicherung
Bei privaten Tarifen hängt die Erstattung vom Vertrag, der Diagnose, der Qualifikation der behandelnden Person und dem gewählten Verfahren ab. Lassen Sie sich vor Beginn eine schriftliche Kosteninformation geben und fragen Sie den Versicherer nach einer Leistungszusage.
Häufige Fragen
Zahlt die Kasse eine Paartherapie?
Eine Paarberatung als solche ist gewöhnlich keine GKV-Leistung. Angehörige können unter bestimmten Bedingungen in eine Psychotherapie einbezogen werden, wenn dies für die Behandlung der versicherten Person erforderlich ist.
Brauche ich eine Überweisung?
Für die psychotherapeutische Sprechstunde ist üblicherweise keine ärztliche Überweisung erforderlich. Die Praxis informiert über das weitere Verfahren.
Quellen
Leistungsansprüche können vom Einzelfall und Versicherungsstatus abhängen. Klären Sie die Kosten vor Behandlungsbeginn.
