Kurzantwort: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion dienen, grundsätzlich nicht – auch dann nicht automatisch, wenn Diabetes Typ 2 die Ursache ist. Diagnostik und Behandlung des Diabetes sowie anderer Grunderkrankungen können dagegen reguläre Kassenleistungen sein.
Warum verursacht Diabetes Erektionsprobleme?
Langjährig erhöhte Blutzuckerwerte können Nerven und Blutgefäße schädigen. Zusätzlich wirken häufig Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Übergewicht, Medikamente und psychische Belastung mit. Deshalb sollte nicht nur die Erektion, sondern das gesamte Herz-Kreislauf- und Stoffwechselrisiko betrachtet werden.
Was wird untersucht?
Zur Abklärung gehören Verlauf der Beschwerden, Diabeteskontrolle, Blutdruck, Blutfette, Medikamente und mögliche Hinweise auf einen Testosteronmangel. Eine bessere Stoffwechseleinstellung unterstützt Gefäße und Nerven, garantiert aber keine vollständige Rückbildung einer bestehenden ED.
Welche Behandlungen sind möglich?
Neben Bewegung, Rauchstopp und der Behandlung von Risikofaktoren können ärztlich verordnete PDE-5-Hemmer infrage kommen. Weitere Möglichkeiten sind Vakuumerektionshilfen, Alprostadil und in ausgewählten Fällen operative Verfahren. Auswahl und Dosierung hängen von Gesundheit und Begleitmedikation ab.
Was bezahlt die GKV?
Nach § 34 SGB V sind Arzneimittel, die überwiegend der Behandlung der erektilen Dysfunktion oder Potenzsteigerung dienen, von der GKV-Versorgung ausgeschlossen. Der G-BA führt die entsprechenden Lifestyle-Arzneimittel in Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie. Für private Versicherungen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Wichtige Sicherheitshinweise
Nitrate gegen Angina pectoris dürfen nicht mit PDE-5-Hemmern kombiniert werden. Verschreibungspflichtige Präparate sollten nicht ohne Rezept aus unbekannten Onlinequellen bezogen werden.
Häufige Fragen
Gibt es eine Ausnahme wegen Diabetes?
Diabetes führt nicht automatisch zu einer Kostenübernahme des ED-Arzneimittels durch die GKV. Fragen Sie die Krankenkasse bei besonderen Konstellationen dennoch schriftlich.
Werden Untersuchung und Beratung bezahlt?
Medizinisch notwendige Diagnostik und Behandlung zugrunde liegender Krankheiten werden nach den üblichen Leistungsregeln beurteilt und sind vom Ausschluss der Potenzmittel zu unterscheiden.
Quellen
Leistungsansprüche und medizinische Eignung müssen im Einzelfall geprüft werden.
